AGB

1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bild- und Videomaterial und die Erteilung von Lizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende  Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bild- und Videoautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Produktionsaufträge

2.1.Kostenvoranschläge des Bild- und Videoautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Autor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2.Der Auftraggeber darf dem Bild- und Videoautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3.Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.

2.4.Der Autor wählt das Bild- und Videomaterial aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an dem Material eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5.Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder oder des Videomaterials bei dem Autor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1.Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bild- und Videoautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bild- und Videoautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2.Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bild- und Videoautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für die Post-Produktion von Bild und Videomaterial, Fotomodelle, Reisen).

3.3.Das Produktionshonorar ist, wenn nicht anders im Angebot definiert, bei Ablieferung der Bild- und Videomaterials fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Autor Abschlagszahlungen verlangen.

3.4.Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

4. Anforderung von Archivbildern

4.1.Bilder und Videomaterial, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Autors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Autors zurückzugeben.

4.2.Mit der Überlassung des Bild- und Videomaterials zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Autors.

4.3.Die Verwendung des Bild- und Videomaterials als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Autor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung des Bild- oder Videomaterials nicht gekommen ist.

4.4.Für die Zusammenstellung der Materialauswahl kann der Bild- und Videoautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

4.5.Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist des Bild- und Videomaterials, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang des Materials beim Autor eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild oder Video neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

5. Nutzungsrechte

5.1.Der Auftraggeber erwirbt an dem Bild- und Videomaterial nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Autor berechtigt, die Bild- und Videomaterial im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

5.2.Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bild- und Videoautors.

5.3.Bei jeder Bild- und Videoveröffentlichung ist der Autor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild- und Videomaterial erfolgen.

6. Digitale Bildverarbeitung

6.1.Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2.Bild- und Videomaterial darf nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bild- und Videodaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Autor und dem Auftraggeber.

6.3.Bei der digitalen Erfassung des Bild- und Videomaterials muss der Name des Autors mit den Daten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bild- und VIdeodaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Autor jederzeit als Urheber der des Materials identifiziert werden kann.

6.4 Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

6.5.Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

7. Schutzrechte Dritter

7.1.Sofern nicht der Bild- und Videoautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

7.2.Der Autor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seines Bild- und Videomaterials. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1.Der Bild- und Videoautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2.Vom Fotografen zugesagte Leistungen, sind nicht verbindlich und regressfähig bei: Krankheit, Schlechtwetter, höhere Gewalt, unvorhersehbare Widrigkeiten, die termingerecht nicht vermeidbar und vom Fotografen nicht maßgeblich zu beeinflussen sind.

8.3.Die Zusendung und Rücksendung von Bild- und Videomaterial erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.4.Gehen Bilder oder Videomaterial im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bild- und Videoautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatz-anspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.

8.5.Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bild- oder Videomateriales ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild / Video und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

8.6.Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Bild- und Videoautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Autors mit dem digitalen Bild- und Videomaterial nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild / Video und Einzelfall. Dem Bild- und Videoautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

9. Mehrwertsteuer

9.1.Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

10.1.Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 10.2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.3.Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.